Ultraschalldiagnostik wirft so einige Fragen auf?

Hier einige Antworten auf

häufig gestellte Fragen

Antworten für Hebammen

Die Ultraschalldiagnostik ist ein hilfreiches Instrument um auch hebammenrelevante Fragestellungen zu beantworten und sicher festzustellen. Sie kann zu den gängigen Untersuchungsmethoden wie Leopold Hangriffe eine sinnvolle und aussagekräftige Ergänzung sein. Im europäischen Vergleich ist es längst überfällig, dass deutsche Hebammen im Umgang mit Ultraschallgeräten geschult werden. 

Ultraschalldiagnostik erfordert umfangreiches Wissen und setzt Fachkenntnis in Funktionsweise, Sicherheitsfragen, rechtlichen Bestimmungen und Bildinterpretation sowie praktische Übung voraus. 

Ultraschallgeräte sind nicht selbsterklärend und daher ist eine Schulung unumgänglich.

Es gibt für Hebammen keine gesonderte Abrechnungsziffer für eine Ultraschalluntersuchung.

Hebammen erbringen Ultraschalluntersuchungen nur im Rahmen ihrer beruflichen Kompetenzen mit einem einfachen relativ klar eingegrenzten Ziel der Untersuchung. Dies ist bereits mit der Gebührenverordnung abgegolten.

Eine ärztlich erbrachte Ultraschalldiagnostik wird mit einem weitergefassten Untersuchungsziel und auch bei bereits festgestellter Auffälligkeit des Schwangerschaftsverlaufes erbracht.

Daher ist der Leistungsinhalt einer Ultraschalluntersuchung von einer Hebamme nicht vergleichbar mit dem einer ärztlichen Leistungserbringung. Ärzte sind ausgebildet auch sehr komplexe Krankheitsbilder mittels Ultraschall zu erkennen. Hebammen nutzen Ultraschall nur um eine Basisdiagnostik zu erheben.

Hierzu zählen z.B.

Feststellung von Herzaktion in frühen Schwangerschaftswochen

Kindslage

Fruchtwassermenge

Biometrie zur Gewichtsschätzung

Lage der Plazenta

Es ist auch als Hebamme möglich für die Verwendung eines Ultraschallgerätes haftpflichtversichert zu sein. Hier gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Benutzung eines CTG-Gerätes oder eines Doptons. Es sind nur Geräte versichert welche in der Heilkunde anerkannt sind. Das ist bei Ultraschallgeräten klar der Fall.

Die Versicherungen setzen aber voraus, dass alle gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden, das Gerät nach bestimmten Regeln gewartet ist und Sie Ihren Kompetenzbereich als Hebamme einhalten.

Die relevanten gesetzlichen Bestimmungen werden in unseren Kursen vermittelt.

Eine abschließende Abklärung Ihres bestehenden Versicherungsvertrages bezüglich Ultraschall können nur Juristen oder Versicherungsberater geben. Wir empfehlen sich dort beraten zu lassen.

Aktuell bieten manche Hochschulen nur im Rahmen des Studiums die Ausbildung an.

Für alle anderen Hebammen organisieren wir Kurse, um die notwendigen Kompetenzen zu erwerben.

Um Ultraschall sicher anwenden zu können, brauchen Sie praktische Erfahrung unter Anleitung. Wir empfehlen eine Hospitation in dem Fachbereich in dem Sie dann in eigener Verantwortung tätig sein wollen.

Achten Sie darauf, dass die Ausbilder selber in der Diagnostik versiert sind und Sie auch im Rahmen der Hospitation selber reale Untersuchungen durchführen dürfen. Ultraschall kann nicht durch Zusehen erlernt werden. Hands on!

Nein, die Ultraschalldiagnostik ist eine Kompetenzerweiterung in den diagnostischen Fähigkeiten einer Hebamme. Fragestellungen können auf diese Weise sicherer beantwortet werden oder es werden noch zusätzliche Parameter erfasst, welche einen wichtigen Hinweis darauf geben, ob ein Arzt hinzugezogen werden muss.

Jeder Hebamme steht es frei diese diagnostische Kompetenz zu erlernen und einzusetzen. Eine Überschreitung der Kompetenz läge erst vor, wenn eine Hebamme bei einem bereits auffälligem Schwangerschaftsverlauf weiter behandeln würde, ohne einen Arzt hinzuzuziehen oder versuchen würde, sehr komplexe Fragestellungen wie z.B. Fehlbildungsdiagnostik zu untersuchen.

Nein, es ist eigentlich in fast allen Fällen notwendig und sinnvoll auch manuell zu untersuchen. Beide Methoden liefern verschiedenartige Befunde um zusammengefasst zu einer Diagnosestellung zu kommen und weitere Maßnahmen einzuleiten. Hebammenhände liefern Informationen, welche das Gerät nicht bietet. Daher ist immer erst eine manuelle Untersuchung zu empfehlen und die Ultraschalluntersuchung bei Bedarf mit anzuschließen. Besonders junge Hebammen sollten sich nicht zu sehr auf die Ultraschalldiagnostik verlassen und das Erlernen des Tastens nicht vernachlässigen. 

Nein das Exponieren eines Fötus mit Ultraschall ist nur zu medizinischen Zwecken erlaubt. Ärzte und Hebammen müssen hier gleichermaßen die Strahlenschutzverordnung NiSV beachten.

Sie sollten eine abgeschlossene Ausbildung als Hebamme haben und entweder im Studium entsprechende Module belegt haben oder nach der Ausbildung einen Kurs absolviert haben. 

Ein für die Hebammenarbeit geeignetes Gerät bekommen Sie bei jedem Händler, welcher auch für Gynäkologie und Geburtshilfe geeignete Geräte anbietet. Lassen Sie sich umfangreich beraten und testen Sie die Geräte, ob sie für Ihre Arbeit gut geeignet sind. Manche Händler bieten auch an, die Geräte erst zu leihen um sich in Ruhe zu entscheiden.

Wir werden Ihnen umfangreiches Wissen in den Kursen vermitteln, damit Sie wissen, was Sie beim Gerätekauf beachten müssen.

Verschiedene Institutionen haben dazu Stellungnahmen veröffentlicht.

  • Die Stellungnahme der Ärztezeitung finden Sie hier
  • Die Stellungnahme des Diakoneo finden Sie hier

Nein es gibt keinen Arztvorbehalt für das Einsetzen von Ultraschalldiagnostik.

Hebammen arbeiten in eigener Verantwortung und führen eigenständig Schwangerenvorsorge und Geburten durch. Daher brauchen sie diagnostische Fähigkeiten, um die Frauen sicher begleiten zu können. Hier muss zwischen einer ärztlichen Ultraschalldiagnostik und der einer Hebamme unterschieden werden. Hebammen führen nur Basisdiagnostik durch, während Ärzte ein sehr viel weiteres Spektrum an diagnostischen Fragestellungen abdecken können. Bei auffälligen Schwangerschaften und Geburten ist es dem Arzt vorbehalten, weitere Maßnahmen durchzuführen oder anzuordnen.

Eine ärztliche Ultraschalluntersuchung ist nicht delegierbar. Sie muss immer vom Arzt persönlich erbracht werden, wenn sie nach deren Gebührenverordnung auch abgerechnet werden soll.

Hebammen untersuchen nur einige wenige Fragestellungen und führen keine Untersuchung durch die mit einer umfassenden ärztlichen Diagnostik gleichzustellen ist.

Ärzte können aber Hebammen bitten, eine Untersuchung durchzuführen, die im Kompetenzbereich der Hebamme liegt. Die Hebamme entscheidet dann selber, ob sie für diese Untersuchung Ultraschall einsetzen möchte oder lieber die manuelle Methode wählt. 

Ein Beispiel:

Eine Arzt möchte die Kindslage bei einer Schwangeren festgestellt haben und bittet eine Hebamme darum, dies zu untersuchen. Die Hebamme entscheidet, welche Methode sie anwendet. Die Leistung der Hebamme kann nicht vom Arzt abgerechnet werden.

 

Antworten für Eltern

Hebammen können mit dem Ultraschall z.B. die Lages des Kindes sehen und erkennen, ob die Fruchtwassermenge normal ist. Durch Vermessen einzelner Körperregionen wie Kopf, Bauchumfang und Oberschenkelknochenlänge lässt sich das Gewicht des Kindes schätzen. Dies ist eine wichtige Information ob Ihr Kind gut wächst.

Nein, die Fehlbildungsdiagnostik erfordert ein sehr umfangreiches Wissen in Anatomie, Krankheitslehre, Genetik und Infektionslehre. Dieses Wissen wird zwar auch in einem Hebammenstudium vermittelt, aber nicht in dem Umfang eines Medizinstudiums und die Schwerpunkte in der Hebammenarbeit liegen anders.

Zudem braucht es für die Diagnostik von Auffälligkeiten nicht nur ein hohes Maß an Wissen in oben genannten Bereichen, sondern auch viel Erfahrung in der Interpretation der Ultraschallbilder. Ärzte durchlaufen eine lange Ausbildung in einem Stufenmodell und müssen sehr viele Untersuchungen und Prüfungen nachweisen, bis sie Leistungen in der Pränataldiagnostik erbringen dürfen.

Die in der Schwangerschaft nötigen Untersuchungen sind in der Leistungsbeschreibung der Krankenkassen enthalten und werden auch bezahlt. Hebammen entscheiden, mit welcher Methode sie eine Untersuchung durchführen möchten. Sollte die Hebamme sich entscheiden, dafür auch Ultraschall einzusetzen entstehen Ihnen keine Mehrkosten.

Leistungen, welche nicht von den Krankenkassen übernommen werden, müssen privat bezahlt werden.

z.B. ist das Einzel-Beckenbodentraining mit Ultraschallunterstützung nicht im Leistungskatalog enthalten und daher eine IGEL Leistung.

Nein, die Ultraschalluntersuchung eines ungeborenen Babys ist nur zu medizinischen Zwecken erlaubt. Ärzte und Hebammen müssen hier gleichermaßen die Strahlenschutzverordnung NiSV beachten. Deshalb mussten in Deutschland auch die Babykino-Studios schließen. Ärzte dürfen weiterhin 3D/4D Ultraschall anbieten, allerdings nur zu diagnostischen Zwecken. Ein reines Bildererstellen zu Erinnerungszwecken ist nicht mehr erlaubt.

Nein, es ist eigentlich in fast allen Fällen notwendig und sinnvoll, auch mit den Händen zu tasten. Hebammenhände erfühlen Informationen, welche ein Ultraschallgerät nicht liefern kann. Mit der Tastuntersuchung kann die Hebamme auch feststellen, ob überhaupt eine Ultraschalluntersuchung notwendig ist.

z.B. kann mit den Händen oft gut die Lage des Kindes getastet werden. Nur wenn durch das Tasten nicht eindeutig Klarheit besteht, kann die Hebamme entscheiden, auch mittels Ultraschall zu untersuchen.

Kann ich auch Ultraschall während der gesamten Schwangerschaft nur von der Hebamme machen lassen?

In Deutschland sind drei Ultraschalluntersuchungen in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen die von Ärzten durchgeführt werden. Es gibt hier eine Wahl zwischen einer Basisuntersuchung, einer weiterführenden Diagnostik auf Fehlbildungen und bei Bedarf eine Überweisung zum Feindiagnostiker. Für diese Untersuchungen sind Hebammen nicht ausreichend ausgebildet. 

Die Mutterschaftsrichtlinien geben einen Überblick über die in Deutschland ärztlich durchgeführten Ultraschalluntersuchungen. Diese Screenings werden mit den Qualitätsanforderungen der Ultraschallvereinbarung nur von Ärzten durchgeführt. 

Ihre Hebamme wird Sie dazu beraten und an eine Frauenarztpraxis verweisen.

Verschiedene Institutionen haben dazu Stellungnahmen veröffentlicht.

  • Die Stellungnahme der Ärztezeitung finden Sie hier
  • Die Stellungnahme des Diakoneo finden Sie hier

Nein, natürlich nicht. Sie entscheiden frei, welche Untersuchung Sie in der Schwangerschaftsvorsorge machen lassen wollen. Hebammen bieten Ihnen auch eine Schwangerenvorsorge gänzlich ohne Ultraschall an und sind dafür auch ausgebildet. Sprechen Sie mit Ihrer Hebamme über Vor- und Nachteile.

Im Moment gibt es nur wenige Hebammen die auch Ultraschalldiagnostik in Ihre Arbeit mit einbeziehen, da mit der Ausbildung der Hebammen erst begonnen wird.

Beachten Sie, dass Hebammen Ultraschall nur einsetzen wenn es medizinisch notwendig ist. Einen Wunschultraschall für Babykino gibt es bei der Hebamme nicht, da dies gesetzlich nicht mehr erlaubt ist.

Ultraschall ohne medizinischen Zweck an einem ungeborenen Kind ist nach der neuen Strahlenschutzverordnung NiSV nicht mehr erlaubt. Dabei geht es aber nur um Ultraschall, welcher zum reinen Zweck des „Babykino“ gemacht wurde. Jeder Ultraschall, der von Ärzten oder Hebammen durchgeführt wird und einem medizinischen Zweck dient, ist weiterhin erlaubt. 

Nein, es gibt keinen Arztvorbehalt für das Einsetzen von Ultraschalldiagnostik.

Es kommt vielmehr auf das Ziel der Untersuchung an. Hier muss zwischen einer ärztlichen Ultraschalldiagnostik und der einer Hebamme unterschieden werden. Ärzten ist es vorbehalten, diagnostizierte Auffälligkeiten im Schwangerschaftsverlauf zu behandeln. Hebammen begleiten normal verlaufende Schwangerschaften und führen die Ultraschalldiagnostik durch um Basisdiagnostik zu erheben. Die in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen drei Ultraschalluntersuchungen sollten von einem Arzt durchgeführt werden.

Eine ärztliche Ultraschalluntersuchung ist nicht delegierbar. Sie muss immer vom Arzt persönlich erbracht werden, wenn sie nach deren Gebührenverordnung auch abgerechnet werden soll.

Ärzte können aber Hebammen bitten, eine Untersuchung durchzuführen die im Kompetenzbereich der Hebamme liegt. Die Hebamme entscheidet dann selber, ob sie für diese Untersuchung Ultraschall einsetzen möchte oder lieber die manuelle Methode wählt. 

Ultraschallgeräte sind für den Gebrauch in der Medizin konzipiert und nicht für den privaten Gebrauch. 

Es gibt zwar Anbieter, die Ihnen ein Gerät zur Verfügung stellen oder Ihnen auch ein Gerät verkaufen würden. Wir raten Ihnen aber davon ab, eine Ultraschalluntersuchung bei sich selber durchzuführen. Um sicher mit dem Gerät umgehen zu können, sind einige Sicherheitsregeln zu beachten und die Gefahr ist groß, dass Sie die gesehenen Bilder nicht richtig interpretieren können. Dies kann bei Ihnen große Ängste auslösen und das sollte vermieden werden.

Ihre Frage war hier nicht dabei?

Schreiben Sie uns an und wir bemühen uns, Ihre Fragen zu beantworten.